Französisches Gericht stärkt pflanzliche Lebensmittel: Verbot von Bezeichnungen wie ‚Steak‘ und ‚Wurst‘ aufgehoben

Urteil

Am 28. Januar 2025 hat der französische Staatsrat (Conseil d’État) zwei Dekrete aufgehoben, die die Verwendung von Bezeichnungen wie „Steak“ oder „Wurst“ für pflanzliche Produkte untersagten. Diese Entscheidung folgt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2024, in dem dieser feststellte, dass die EU-Vorschriften die Verwendung solcher Begriffe für pflanzliche Proteinerzeugnisse nicht verbieten. 

Hintergrund der Entscheidung 

Im Jahr 2020 verabschiedete das französische Parlament ein Gesetz, das die Verwendung von Bezeichnungen, die traditionell für tierische Produkte verwendet werden, für pflanzliche Erzeugnisse untersagte. Dieses Verbot wurde durch Dekrete der Regierung vom 29. Juni 2022 und 26. Februar 2024 konkretisiert. Unternehmen und Berufsverbände legten dagegen Einspruch ein, woraufhin der Conseil d’État den EuGH um Klärung bat. Der EuGH entschied, dass die EU-Vorschriften die Thematik vollständig regeln und es den Mitgliedstaaten untersagen, eigene nationale Maßnahmen zu erlassen, die die Verwendung gebräuchlicher oder beschreibender Namen für pflanzliche Proteinerzeugnisse verbieten oder reglementieren. 

Kernaussagen des Urteils 

  • Die Dekrete von 2022 und 2024, die die Verwendung von Bezeichnungen aus der Fleisch-, Wurst- und Fischbranche für pflanzliche Produkte untersagten, wurden für rechtswidrig erklärt, da sie gegen EU-Recht verstoßen. 
  • Die französische Regierung ist verpflichtet, den Klägern – darunter die Europäische Vegetarier-Union (EVU), die Association Végétarienne de France (AVF), Protéines France und Beyond Meat Entschädigung zu zahlen. 
  • Das Urteil hindert die französische Regierung nicht daran, künftig ähnliche Gesetze zu erlassen, sofern sie zuvor rechtliche Definitionen für fleischbezogene Bezeichnungen festlegt. Ob Frankreich diesen Weg erneut beschreiten wird, ist derzeit unklar. 

Auswirkungen auf die Branche für alternative Proteine 

Dieses Urteil stärkt die Position von Herstellern pflanzlicher Produkte in Frankreich und der gesamten Europäischen Union. Die Entscheidung ermöglicht es, pflanzliche Erzeugnisse weiterhin mit Bezeichnungen zu vermarkten, die Verbrauchern vertraut sind, was die Akzeptanz und das Verständnis dieser Produkte fördert. Für österreichische Produzenten und Händler von Alternativproteinen bedeutet dies eine positive Signalwirkung, da ähnliche Restriktionen in anderen EU-Ländern nun unwahrscheinlicher werden. 

Die vollständige Entscheidung des Conseil d’État kann hier nachgelesen werden: 

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer klaren und einheitlichen Regulierung innerhalb der Europäischen Union und stellt sicher, dass Innovationen im Bereich der alternativen Proteine gefördert werden, ohne durch uneinheitliche nationale Vorschriften behindert zu werden. 

Link zum Urteil (FR): https://www.conseil-etat.fr/actualites/les-denominations-steaks-de-soja-saucisses-vegetales-peuvent-etre-utilisees-en-france